Auch private Homepages und Blogs benötigen eine Datenschutzerklärung. Wir informieren über den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics und die entsprechenden Browser Add-Ons.

Was für gewerbliche Websites gilt, ist auch für private Homepages verpflichtend. Neben einer Impressumspflicht sollten sich private Homepagebetreiber auch Gedanken über eine Datenschutzerklärung machen.

Marit Hansen, ihres Zeichens stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein: "Wenn jemand keine Daten verarbeitet, kann er genau das in die Datenschutzerklärung hereinschreiben" und ferner "Wenn man etwas auswertet, muss man begründen, warum."

Die Betrachtungsweise einer ordnungsgemäßen Datenschutzerklärung für private Homepages bezieht sich jedoch nicht alleine auf den eigenen Umgang mit Daten, sondern es gehört auch zu den Pflichten des Homepagebetreibers zu überprüfen, wie mit Ihm verbundene Hoster oder Datendienste Daten erheben. Diese recht umfängliche Recherchearbeit läßt sich jedoch vereinfachen indem man auf die Datenschutzerklärung der jeweiligen Anbieter verweist.

Ein Evergreen für private- und gewerbliche Webseitenbetreiber sind die jeweiligen Analyseprogramme des Web-Traffics. Ein wichtiger Punkt im Rahmen des Datenschutzes ist der, darauf zu achten, dass der jeweilige Tracker IP-Adressen abkürzt oder komplett ignoriert, denn bei der Speicherung von Internet IPs handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes.

Marit Hansen hierzu: "Ich verstehe, wenn man sehen möchte, ob mehr oder weniger Leute die Seite besuchen. Doch nur die wenigsten Analyseprogrammes sind in ihren Standardeinstellungen datenschutzkonform. Deshalb empfiehlt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein die kostenlose Open-Source-Software Piwik in Verbindung mit einer datenschutzkonformen Konfiguration."

Nach wie vor ist Google Analytics bei vielen Anwendern die erste Wahl, wenn es um die Analyse des Webtraffic geht. Beim Einsatz dieses Tools ist jedoch Vorsicht geboten, denn Analytics ist im Praxiseinsatz mitunter nach wie vor nicht datenschutzkonform.

Die obersten Datenschutzbehörden empfehen daher vor dem Einsatz von Analytics folgende Punkte zu klären:

1. Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG abschließen

Ein entsprechendes Formular stellt Google bereit unter: http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf

2. Unkenntlichmachung und Anonymisierung von IP-Adressen inner halb des Analytics Tracking Codes

Die Codezeile "_anonymizeIP()" löscht zukünftig die letzen 8 Bit aller getrackten IP-Adressen.

Diese Codezeile muss jedoch nachträglich in den Analytics Tracking Code eingebaut werden. Hierzu gibt es zwei Varianten, eine asynchrone und eine klassische im Rahmen des Page Trackings. Anbei die Beispielcodes:

Asynchrone Variante
Klassische Variante

<script type=”text/javascript”>

var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push (['_setAccount', 'UA-XXXXXXX-YY']);
_gaq.push (['_gat._anonymizeIp']);
_gaq.push (['_trackPageview']);

(function() {var ga = document.createElement(‘script’); ga.type = ‘text/javascript’; ga.async = true; ga.src = (‘https:’ == document.location.protocol ? ‘https://ssl’ : ‘http://www’) + ‘.google-analytics.com/ga.js’; var s = document.getElementsByTagName(‘script’)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);})();

</script>

<script type=”text/javascript”>

var gaJsHost = ((“https:” == document.location.protocol) ? “https://ssl.” : “http://www.”); document.write(unescape(“%3Cscript src=’” + gaJsHost + “google-analytics.com/ga.js’ type=’text/javascript’%3E%3C/script%3E”));

</script>

<script type=”text/javascript”>

try
{var pageTracker = _gat._getTracker(“UA-xxxxxx-x”);
_gat._anonymizeIp();
pageTracker._trackPageview();
} catch(err) {}

</script>

3. Widerspruchsmöglichkeiten

Auch die Einräumung einer Widerspruchsmöglichkeit gegen die Nutzerdaten-Erfassung an alle Betroffenen sollte berücksichtigt werden.

Hierzu wird seitens Google ein Deaktivierungs-Add-on für verschiedene Browser angeboten. Innerhalb der Datenschutzerklärung sollte hierauf hingewiesen werden um somit als Webseitenbetreiber rechtskonform zu agieren. Das seitens Google angebotene Add-On unterbindet die Ausführung von Analytics auf den besuchten Webseiten.

Das Add-On ist unter https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de für Firefox, Internet Explorer,Chrome, Safari und Opera verfügbar.

4. Datenschutzhinweis entsprechen modifizieren.

Für den Hinweis auf Analytics kann man sich direkt bei Google bedienen, dennoch sollte der Text eine kleine Modifikation mit dem Hinweis auf die entsprechenden Add-On Tools erfahren:

„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringenDie im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren [Link hier einfügen. Der aktuelle Link ist http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de]."

Die von Google übernommene Erklärung sollte noch um folgenden Hinweis ergänzt werden:

Weitere allgemeine Informationen zu Google Analytics und dem Datenschutz sind für Sie hierzu unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de sowie http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html einzusehen. Um den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics auf dieser Webseite zu gewährleisten wurde der Tracking Code von Google Analytics im Rahmen des Codeverfahrens "gat.anonymizeIP()" modifiziert. Eine Datenerhebung von IP-Adressen erfolgt somit anonymisiert.

 



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