20 Tips zum Schutz der Privatsphäre auf Facebook

Foto: GoDog
Der Volksmund besagt, dass jeder irgendwo im Keller eine "Leiche" liegen hat. Bezogen auf Facebook, wären dies in der Regel Fotos die einen selbst in ein "unvorteilhaftes" öffentliches Bild rücken könnten oder Fotos, die schlichtweg nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich sein sollen.
 
Was immer man auf Facebook auch von sich Preis gibt, es steht im Fokus von Personalleitern, Lehrern oder Vorgesetzten und Menschen bilden sich Urteile über eine Person und deren Professionalität, bzw. Integrität. Basierend auf den Dingen und Details die innerhalb eines Benutzer-Profils für bestimmte Personen sichtbar sind, kann sich im besten Fall Wohlwollen und im schlimmsten Fall Mißfallen beim Betrachter breitmachen.
 
Es gehört für Personalleiter zur täglichen Praxis, insbesondere vor Vorstellungsgesprächen, in die engere Wahl gezogene Kandidaten zu googeln sowie ein Screening über die gängigen sozialen Netzwerke durchzuführen. Hierzu gehören neben Facebook natürlich auch Xing, LinkedIn und Google+ Profilseiten. Wer sich es hier aufgrund fehlender Kenntnisse hinsichtlich der Privatsphäre-Einstellungen versaut, verbaut sich mitunter die eigene Karrierechance.

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Datenschutzerklärung auch für private Homepages und Blogs verpflichtend

Auch private Homepages und Blogs benötigen eine Datenschutzerklärung. Wir informieren über den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics und die entsprechenden Browser Add-Ons.

Was für gewerbliche Websites gilt, ist auch für private Homepages verpflichtend. Neben einer Impressumspflicht sollten sich private Homepagebetreiber auch Gedanken über eine Datenschutzerklärung machen.

Marit Hansen, ihres Zeichens stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein: "Wenn jemand keine Daten verarbeitet, kann er genau das in die Datenschutzerklärung hereinschreiben" und ferner "Wenn man etwas auswertet, muss man begründen, warum."

Die Betrachtungsweise einer ordnungsgemäßen Datenschutzerklärung für private Homepages bezieht sich jedoch nicht alleine auf den eigenen Umgang mit Daten, sondern es gehört auch zu den Pflichten des Homepagebetreibers zu überprüfen, wie mit Ihm verbundene Hoster oder Datendienste Daten erheben. Diese recht umfängliche Recherchearbeit läßt sich jedoch vereinfachen indem man auf die Datenschutzerklärung der jeweiligen Anbieter verweist.

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