Dem Deutschen Bundestag liegt eine Petition zur Ergänzung des Teledienstegesetzes vor, welche sich momentan noch in der Zeichnungsfrist befindet. Hintergrund der Petition ist eine Ergänzung des Teledienstgesetzes um nachfolgenden Passus:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der $6 Absatz 2 des Teledienstegesetzes (TDG) erweitert wird zu "... Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, eine Verschlüsselung von zugesandten Daten und Texten sowie eine unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, ..." .

Hintergrund der Ergänzung ist die Forderung, dass im Impressum zukünftig der Link zu einem öffentlichen Schlüssel aus einem sogenannten unsymmetrischen Verschlüsselungsverfahren angegeben wird. Hierdurch wird eine E-Mail so kodiert, dass sie von einem "zufälligen" Mitleser oder Spion vor dem Lesen erst mit erheblichem Aufwand zu entschlüsseln ist. 
Begründet wird die Forderung mit einer Berufung auf Art. 10, Abs. 1 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit des Post, Brief und Fernmeldegeheimnisses); diese Briefgeheimnis kann jedoch unter zuhilfenahme des Art. 10, Abs. 2 bei Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, aufgehoben werden.

So heißt es ferner: "Dies lässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen, per Gesetz die Bürger systematisch zu überwachen. Ein solcher Wille soll der heutigen Bundesregierung nicht unterstellt werden. Wie aber das Beispiel „drittes Reich“ zeigt, können politische Strömungen sich schnell wandeln. Der einzige Schutz der Demokratie gegen das Abgleiten in einen Überwachungsdiktatur sind starke Bürger, die um vertrauliche Kommunikationsmöglichkeiten wissen. Die Petition soll einen Anreiz geschaffen werden, damit das Wissen der Bürger um die Möglichkeiten vertraulicher Kommunikationen zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stärken."

Unterstrichen wird die Petition von der Behauptung, dass Verschlüsselungstechniken im Emailverkehr alltagstauglich seien. Hierbei beruft man sich auf Programme wie „OpenPGP“ im Einsatz mit "Thunderbird“.

Abschließend heißt es dann noch:

"Die Petition will keine verlässlichere Kommunikation, sondern Regeln für eine vertraulichere Kommunikation, so wie es das Grundgesetz in Artikel 10 Absatz 1 verspricht."

Fazit: 

Mit Hinweis auf Spionagegefahren will man durch die Ergänzung des Teledienstgesetzes Firmen dazu "bewegen" (oder zwingen ?) sich die Gefahren von potentieller Spionage stärker ins Bewusstsein zu heben, derart stark dass zukünftig systematisch sensible Informationen nur noch verschlüsselt verschickt werden sollen. 

Es steht zu befürchten, dass, sollte die Petition so durchgehen, die Impressumspflicht somit zum x-ten Male modifiziert wird, mit allen Vor- und Nachteilen die damit behaftet sind (Abmahnungen ect.). Unserem Verständnis nach, sollten Reglementierungen sich an der Mündigkeit der Adressaten orientieren. Firmen über das Impressum in die Pflicht zu nehmen sich mit Verschlüsselungsoptionen zu beschäftigen ist eine Form der Nötigung. Welche Kommunikationsformen gewählt werden und ob und wie Verschlüsselungstechniken angeboten, benutzt oder angewendet werden dürfen oder nicht, sollte in der Entscheidungfreiheit des Einzelnen liegen. 

Das Petitionsverfahren ist ein öffentliches, wer mitdiskutieren will kann dies unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16459 tun.

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