Im anwährenden Gerichtsstreit mit der amerikanischen MPAA hat der in Florida ansässige One-Click Hoster Hotfile einen Rückschlag erlitten. Ein Bundesgericht hat Hotfile angewiesen Benutzerdaten, die Identitäten sowie die Umsätze und Finanzinformationen zu den Hotfile-Affilates bekannt zu geben. Der Amtsrichter Adalberto Jordan argumentierte, dass die MPAA diese Information benötigt um darzulegen, dass Hotfile Urheberrechtsverletzungen fördert und von diesen profitiert.

Als einer der zehn größten Filesharing-Sites im Internet, wurde der One-Click-Filehoster Hotfile durch seinen kostenlosen Service zu einem beliebten Ziel für Hollywood.


Anfang dieses Jahres haben fünf Mitglieder der MPAA eine Klage gegen Hotfile eingereicht, seitdem tragen beide Seiten einen erbitterten Gerichtsstreit aus.  Vor ein paar Monaten forderten die Filmstudios eine erhebliche Menge an Informationen des Datei-Hosters, einschließlich IP-Adressen der Uploader und Downloader, sowie die Identitäten und Umsätze der Hotfile-Werbepartner. Zudem bat die MPAA um Einsicht in den Quellcode der Website.

Hotfile protestierte gegen diese Anforderungen, mit dem Argument, dass einige der Informationen, einschließlich der Finanzdaten, vertraulich sind. Auch machte das Unternehmen geltend, dass die Herausgabe von Benutzerdaten und detaillierte Informationen über seine Werbepartner gegen das geltende Datenschutzgesetz verstoßen würde.

Der Amtsrichter Adalberto Jordan überprüft die Argumente von beiden Seiten und detaillierte seine Entscheidung in einer letzten Anhörung, mit gravierenden Folgen für Hotfile und deren Benutzer. Abgesehen von der Website des Quellcodes, ordnete Richter Jordan an,  dass Hotfile sämtliche durch die MPAA angeforderte Daten, dieser auszuhändigen sind. 

In erster Linie bedeutet dies, dass Hotfile der MPAA sämtliche Inhalte aller Dateien offenlegen muss, die bis dato zu Hotfile hochgeladen worden sind, inklusive des Titels, die Anzahl der getätigten Nutzerdownloads und die IP-Adressen der jeweiligen Up- und Downloader. 

Hotfiles Einspruch gegen diese Anforderung wegen Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der Tatsache, dass das Sammeln von Daten über Millionen von Dateien, die nicht spezifisch auf den Fall anzuwenden sind wurde vom Richter abgewiesen.

"Um zu beweisen, dass es zu einer gravierenden Verletzung von Urheberrechten gekommen ist, benötigen die Filmstudios die Nutzerdaten um eine statistische Analyse durchführen zu können insbesondere um darlegen zu können, dass es seitens Hotfile zu Urheberrechtsverletzungen gekommen ist", so der vorsitzende Richter.

Zusätzlich zu allen Nutzerdaten hat Hotfile auch detaillierte Informationen zu den 500 Top-Werbepartnern der MPAA auszuhändigen, inklusive der jeweiligen Identitäten der Werbepartner und der Prämien die an diese Personen und Unternehmen ausgeschüttet worden sind. Hinsichtlich der Anforderung der Identitäten der Werbepartner hat die MPAA diese als potentielle "Augenzeugen" begründet, welche dazubeitragen können weitere Beweismittel hinsichtlich Hotfiles Urheberrechtsverletzungen zu liefern.

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